Durch den Erwerb einer Eintrittskarte kommen Vertragsbeziehungen ausschliesslich zwischen dem Erwerber und Inhaber der Eintrittskarte und den jeweiligen Veranstaltern zustande. Mit dem Erwerb der Eintrittskarten akzeptiert der Erwerber bzw. Inhaber im vollen Umfang die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen:
01. Das Vervielfältigen oder Kopieren der Eintrittskarten erfüllt den Straftatbestand der Urkundenfälschung. Urkundenfälschung ist nach § 267 StGB strafbar und wird von uns sofort zur Anzeige gebracht. Auch der Versuch einer Urkundenfälschung ist strafbar. Urkundenfälschung wird mit Geldstrafe oder mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren bestraft.
02. Es besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Rücknahme der Eintrittskarten.
03. Bei Veranstaltungen, besonders bei Konzerten, kann es aufgrund erhöhter Lautstärke zu Gesundheitsschäden kommen. Schützen Sie deshalb vor allem Ihr Gehör! Die Veranstalter übernehmen keinerlei Haftung für entstandene Gesundheitsschäden, insbesondere aufgrund erhöhter Lautstärke.
04. Die Haftung für sonstige Sach- und Körperschäden ist ausgeschlossen, soweit die Veranstalter nicht grob fahrlässig gehandelt haben. Schadenersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung und Verzug sind bei leichter Fahrlässigkeit auf den Ersatz des vorhersehbaren Schadens beschränkt.
05. Das Mitbringen von Glasbehältern, Dosen, Fackeln, Eddingstiften, Waffen jeder Art sowie Gegenstände die sich als Waffe eignen, ist generell untersagt. Der Sicherheits- und Ordnungsdienst ist angewiesen, dies zu kontrollieren.
06. Die Veranstalter haften nicht für verlorengegangene, gestohlene oder beschädigte Gegenstände oder Kleidung. Dies gilt insbesondere für durch Feuerwerkskörper beschädigte Kleidung oder Gegenstände. Die gesetzlichen Bestimmungen zum Abbrennen dieser Feuerwerkskörper sind in jedem Falle einzuhalten und nur auf den ausgewiesenen Flächen zulässig.
07. Das Parken der Autos ist nur auf den ausgewiesenen Parkplätzen gestattet. Der Veranstalter haftet nicht für eventuelle Schäden oder Verluste.
08. Die Eintrittkarte verliert bei Verlassen des Veranstaltungsgeländes ihre Gültigkeit.
09. Eintrittskarten werden ausschließlich bei Ausfall einer Veranstaltung zurückgenommen. Erstattet wird nur der Nennwert der Eintrittskarte (ohne Erstattung entstandener Gebühren).
10. Die Veranstalter haben das Recht, den Einlass aus wichtigem Grund zu verwehren.
11. Es besteht kein Sitzplatzanspruch. Gäste, die Karten mit Buffet erworben haben, haben die Möglichkeit im Buffet-Bereich zu sitzen.
12. Bei Zuwiderhandlung gegen diese Geschäftsbedingungen behalten sich die Veranstalter das Recht vor, Inhaber von Eintrittskarten vom Veranstaltungsort zu verweisen.
13. Bei Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen bleibt die Geltung der übrigen Bestimmungen unberührt.
14. Es gilt ausschließlich deutsches Recht. Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist Potsdam.





